Finanzordnung - Schuljahr 2024/2025

Die Finanzordnung der Neue Schule Wolfsburg gGmbH regelt die finanziellen Verpflichtungen der Schulvertragspartner.

(1) Die Neue Schule Wolfsburg erhebt kein Schulgeld. Kosten für Schulbücher und sonstige Lernmittel werden von der Schule nicht übernommen.

(2) Essensbudget

Die Erziehungsberechtigten haben die anfallenden Kosten für die Verpflegung der Schüler.innen zu tragen. Hierfür ist entsprechend der Jahrgangsstufe der folgende monatliche Vorschuss zu zahlen:

  • Primarstufe = 120,00 Euro/Monat
  • Jahrgänge 5 – 10 = 120,00 Euro/Monat
  • Jahrgänge 11 – 13 = 100,00 Euro/Monat

(3) Jahrgangsbudget

Die Kosten für von der Schule beschaffte Unterrichtsmaterialien und besondere Veranstaltungen außerhalb der Schule (z. B. Ausflüge und Exkursionen) sind von den Erziehungsberechtigten zu zahlen. Hierfür ist entsprechend der Jahrgangsstufe der folgende monatliche Vorschuss zu zahlen:

  • Primarstufe = 30,00 Euro/Monat
  • Jahrgänge 5 – 7 = 30,00 Euro/Monat
  • Jahrgänge 8 – 12 = 50,00 Euro/Monat (inkl. Leihgebühr digitales Endgerät)
  • Jahrgang 13 = 30,00 Euro

 

(4) Beide Vorschüsse sind in einer Summe per Dauerauftrag unter Angabe der Schülernummer auf folgendes Konto zu überweisen:

Volkswagen Bank, IBAN: DE84 2702 0000 6800 0616 88; BIC: VOWADE2BXXX.

(5) Am Ende des Schuljahres werden diese Kosten abgerechnet. Nicht verausgabte Mittel werden erstattet.

(6) Es gelten die jeweils gültigen Ermäßigungen (Bildung und Teilhabe) Ihres Wohnortes. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei ihrer zuständigen Kommune. Die Schule behält sich darüber hinaus vor, eigene Ermäßigungsentscheidungen nach Bedarfsprüfung zu treffen.