Die Neue Schule Wolfsburg hat mit dem Schuljahr 2025/2026 ein Schulgeld eingeführt. Im folgendenden finden sie Erläuterungen zur Umsetzung. Bei weiterführenden Fragen können sie sich gern an schulgeld@neue-schule-wolfsburg.de wenden.
Das Schul- und Betreuungsgeld wird zum Schuljahr 25/26 für alle Schüler.innen der neuen Jahrgänge 1, 5 und 11 sowie Quereinsteiger.innen eingeführt. Für die weiteren Bestandsschüler.innen wird das Schulgeld erst mit Eintritt in die jeweiligen Jahrgangsstufen erhoben.
Das Schul- und Betreuungsgeld beträgt 240,00 Euro/Monat. Es kann auf Antrag entsprechend der Sozialtabelle auf Basis des Familieneinkommens reduziert werden. Hierzu ist mit der Schulplatzzusage der entsprechende Antrag auszufüllen und die notwendigen Belege beizufügen. Im Anschluss wird der Schulvertrag erstellt. Zudem reduziert sich das Schul- und Betreuungsgeld bei weiteren Geschwisterkindern an der Schule.
Online-Rechner
Familieneinkommen | Schul- und Betreuungsgeld |
0 € - 21.100 € | - |
22.101 € - 22.150 € | 15,00 € |
22.151€ - 22.750 € | 20,00 € |
22.751 € - 23.200 € | 25,00 € |
23.201 € - 27.400 € | 30,00 € |
27.401 € - 32.100 € | 35,00 € |
32.101 € - 40.500 € | 45,00 € |
40.501 € - 49.400 € | 60,00 € |
49.401 € - 58.000 € | 80,00 € |
58.001 € - 66.700 € | 100,00 € |
66.701 € - 76.705 € | 120,00 € |
76.706 € - 88.211 € | 140,00 € |
88.212 € - 100.000 € | 160,00 € |
≥ 100.000 € | 240,00 € |
Grundlage für die Berechnung bildet das Vorjahreseinkommen. Im Falle von selbstständiger Tätigkeit kann eine vorläufige Reduktion des Schul- und Betreuungsgelds auf Basis des letzten vorliegenden Steuerbescheides erfolgen.
Als Einkünfte werden eingerechnet:
Als Abzüge werden berücksichtig:
Grundlage für die Berechnung sind die Einkommen der Sorgeberechtigten des Schülers/der Schülerin. Nicht berücksichtigt werden Erwachsene, die mit dem Schüler/der Schülerin in einem Haushalt leben, aber nicht sorgeberechtigt sind. Bei Wechselmodellen (50/50) werden beide Sorgeberechtigte für die Berechnung zugrunde gelegt.
Die Anpassung des Schul- und Betreuungsgelds richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, und wird vertragtlich vereinbart. Die Betrachtung erfolgt alle 3 Jahre ab EInführung des Schul- und Betreuungsgelds. Planmäßig somit zum 01.08.2028 das nächste Mal.
Eine Neuberechnung erfolgt bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen und den Familienverhältnissen sowie turnusgemäß jeweils zum neuen Schuljahr. Eine Neuberechnung kann auch durch einen Vertragspartner veranlasst werden (z.B. aufgrund Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit, o.ä.). Bei Steuerklassenwechsel erfolgt keine Neuberechnung.
Bei einem schulischen Auslandsaufenthalt (Schulhalbjahr/Schuljahr an einer ausländischen Schule) ruht der Schulvertrag für die Dauer der Abwesenheit. In dieser Zeit werden Schul- und Betreuungsgeld, Essens- und Jahrgangsbudget ausgesetzt.
Pro Schüler.in sind folgende Kosten an unserer Schule zu berücksichtigen: