Einführung eines Schul- und Betreuungsgelds

Liebe Schulgemeinschaft,

mit unserem Schreiben vom 15. Januar 2025 haben wir Sie informiert, dass wir mit dem Schuljahr 2025/2026 ein Schulgeld ab den Jahrgängen 1, 5 und 11 aufwachsend einführen müssen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen heute noch nicht auf alle Detailfragen eine Antwort geben können. Derzeit erarbeiten wir die entsprechenden Detailregelungen und werden über häufig aufkommende Fragen hier informieren. Sie können sich bei weiterführenden Fragen gern an schulgeld@neue-schule-wolfsburg.de wenden.

Fragen & Antworten

Das Schul- und Betreuungsgeld wird zum Schuljahr 25/26 für alle Schüler.innen der neuen Jahrgänge 1, 5 und 11 sowie Quereinsteiger.innen eingeführt. Für die weiteren Bestandsschüler.innen wird das Schulgeld erst mit Eintritt in die jeweiligen Jahrgangsstufen erhoben.

Es kann auf Antrag entsprechend der Sozialtabelle auf Basis des Familieneinkommens reduziert werden. Hierzu ist mit der Schulplatzzusage der entsprechende Antrag auszufüllen und die notwendigen Belege beizufügen. Im Anschluss wird der Schulvertrag erstellt. Zudem reduziert sich das Schul- und Betreuungsgeld bei weiteren Geschwisterkindern an der Schule.
 

Familieneinkommen

Schul- und Betreuungsgeld

< 21.100 €

-

< 22.150 €

15,00 €

< 22.750 €

20,00 €

< 23.200 €

25,00 €

< 27.400 €

30,00 €

< 32.100 €

35,00 €

< 40.500 €

45,00 €

< 49.400 €

60,00 €

< 58.000 €

80,00 €

< 66.700 €

100,00 €

< 76.705 €

120,00 €

< 88.211 €

140,00 €

< 100.000 €

160,00 €

≥ 100.000 €

240,00 €

Grundlage für die Berechnung bildet das Vorjahreseinkommen. Im Falle von selbstständiger Tätigkeit kann eine vorläufige Reduktion des Schul- und Betreuungsgelds auf Basis des letzten vorliegenden Steuerbescheides erfolgen.

Als Einkünfte werden eingerechnet:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (inkl. Jahressonderzahlungen),
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft, Vermietung/Verpachtung,
  • Kapitalerträge,
  • Elterngeld, Kurzarbeitergeld,
  • Unterhalt,
  • Rente/Pension.

Als Abzüge werden berücksichtig:

  • Kinderfreibetrag (2.556,00 €) je kindergeldberechtigtem Kind,
  • Pauschaler Abzug (24%) auf das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (Angestellte/Arbeitnehmende),
  • Pauschaler Abzug (19%) auf das Einkommen aus selbstständiger Arbeit (Selbständige, Beamte, Land-/Forstwirtschaft),
  • Werbungskostenpauschale (1.230,00 €),
  • Unterhaltszahlungen.

Grundlage für die Berechnung sind die Einkommen der Sorgeberechtigten des Schülers/der Schülerin. Nicht berücksichtigt werden Erwachsene, die mit dem Schüler/der Schülerin in einem Haushalt leben, aber nicht sorgeberechtigt sind. Bei Wechselmodellen (50/50) werden beide Sorgeberechtigte für die Berechnung zugrunde gelegt.

Für das 2. Kind an der NSW werden 50% des Schul- und Betreuungsgelds erhoben. Ab dem 3. Kind an der NSW wird kein Schul- und Betreuungsgeld erhoben. Gezählt wird vom höchsten Jahrgang abwärts. Die Abschlagszahlungen für die Essens- und Jahrgangsbudgets sind hiervon unberührt.

Eine Neuberechnung erfolgt bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen und den Familienverhältnissen sowie turnusgemäß jeweils zum neuen Schuljahr. Eine Neuberechnung kann auch durch einen Vertragspartner veranlasst werden (z.B. aufgrund Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit, o.ä.). Bei Steuerklassenwechsel erfolgt keine Neuberechnung.

Bei einem schulischen Auslandsaufenthalt (Schulhalbjahr/Schuljahr an einer ausländischen Schule) ruht der Schulvertrag für die Dauer der Abwesenheit. In dieser Zeit werden Schul- und Betreuungsgeld, Essens- und Jahrgangsbudget ausgesetzt.

Pro Schüler.in sind folgende Kosten an unserer Schule zu berücksichtigen:

  1. Schul- und Betreuungsgeld (240,00 €, pro Monat)
    Das Schul- und Betreuungsgeld beträgt 240,00 € pro Monat (eine Reduktion ist gemäß Sozialtabelle ist auf Antrag möglich). Bei mehreren Kindern auf der NSW greift die Geschwisterregelung.
     
  2. Essensgeld (120,00 € bzw. 100,00 €)
    Der Abschlag für die Essensversorgung liegt bei 120,00 € pro Monat pro Schüler.in in den Jahrgängen 1-10 sowie 100,00 € pro Monat für die Jahrgänge 11-13. Die Ausgaben werden im Rahmen unseres Jahresabschlusses abgerechnet und nicht verwendetes Geld zurückgezahlt (im Regelfall zum Ende eines Kalenderjahres). Eine Reduktion des Essensgeldes ist auf Basis des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) auf Antrag bei der zuständigen Kommune möglich.
     
  3. Jahrgangsbudget (30,00 € bzw. 50,00 €)
    Aus dem Jahrgangsbudget werden Materialien, Mappen, Kopien sowie Aktivitäten innerhalb des Schuljahres finanziert. Es beträgt 30,-- € im Monat pro Schüler.in für die Jahrgänge 1-7 sowie 50,00 € für die Jahrgänge 8-13 (inkl. Leihgebühr für ein mobiles Endgerät). Auch dieses Budget wird mit dem Schuljahresende sowie den abgeschlossenen Arbeiten zum Jahresabschluss abgerechnet und nicht verwendetes Geld zurückgezahlt.

In ihrem ersten Schreiben hat die Schule von einem "Schulgeld" gesprochen, nun wird die Begrifflichkeit "Schul- und Betreuungsgeld" verwendet. Hintergrund ist, dass wir mit "Schul- und Betreuungsgeld" nun eine steuerrechtlich sichere Begrifflichkeit verwenden.