Häufig gestelle Fragen und deren Antworten....
Der Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Schüler.innen.
Jede Person oder Unternehmung kann Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft hängt nicht davon ab, ob Sie Kinder an der Neuen Schule Wolfsburg haben.
Nein, eine Verpflichtung gibt es nicht. Sie sind trotzdem herzlich eingeladen, so wie es Ihnen möglich ist, im Förderverein aktiv tätig zu werden.
Nein. Bedenken Sie jedoch, dass die Neue Schule Wolfsburg kein Schulgeld erhebt. Sie sollten sich immer dann für die Mitgliedschaft entscheiden, wenn Ihnen die Neue Schule Wolfsburg am Herzen liegt und Sie bereit sind, unsere Schule gemeinnützig und zweckgebunden mit ihrem individuellen Beitrag zu unterstützen.
Sie haben immer einen Anteil an der Unterstützung, die allen Schüler.innen unserer Schule zu Gute kommt, davon profitieren alle Schüler.innen.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines jeden Schuljahres oder des Geschäftsjahres, zum 31.07., zulässig. Er ist dem Vorstand einen Monat vorher schriftlich mitzuteilen. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Austrittjahres bzw. Schuljahres. Bei wichtigen Gründen kann der Vorstand das Ende der Beitragspflicht vorverlegen.
Die Schule und der Förderverein sind zwei juristisch getrennte Einheiten. Deshalb bedarf es eines separaten Beitritts und Kündigung zum/beim Förderverein. Außerdem können Sie auch Mitglied des Fördervereins bleiben und die Neue Schule Wolfsburg weiter fördern, wenn Ihr Kind die Schule schon verlassen hat.
Die Neue Schule Wolfsburg erhebt kein Schulgeld. Der Förderverein unterstützt deshalb viele Aufgaben an der Schule. Deshalb wurde in der Gründungsversammlung des Fördervereins ein Mindestbeitrag von 10,- €uro pro Monat innerhalb einer Beitragsstaffel, die sich am Jahresnettoeinkommen der Familie orientiert, beschlossen. Hier bitten wir um eine faire individuelle Selbsteinschätzung aller Familien.
Und weil der Förderverein immer alle Kinder fördert, wünschen wir uns eine faire Anpassung des Mitgliedsbeitrages, wenn ein Geschwisterkind eingeschult wird.
Ja, die Spende kann vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Der Kontoauszug mit dem überwiesenen Jahresbeitrag wird bis zur Höhe von 300,- EURO pro Jahr vom Finanzamt als Spendenbescheinigung anerkannt. Für Beiträge über 300,- EURO erhalten Sie unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung.
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